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   BVerwG, 29.02.1980 - 7 B 12.80   

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BVerwG, 29.02.1980 - 7 B 12.80 (https://dejure.org/1980,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1980 - 7 B 12.80 (https://dejure.org/1980,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1980 - 7 B 12.80 (https://dejure.org/1980,2238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befangenheit eines Prüfers in der ersten juristischen Staatsprüfung - Umfang des Anspruchs auf ein faires Prüfungsverfahren - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1980 - 7 B 12.80
    Das Gebaren eines die Gebote der Fairneß mißachtenden Prüfers führt nämlich erst dann zur Verletzung der Rechte des Prüflings und begründet erst dann die Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung, wenn nicht auszuschließen ist, daß sich ein solches Fehlverhalten als "leistungsverfälschende psychische Belastung" (BVerwGE 55, 355 [362]) auf den Prüfling und seine Leistungen negativ ausgewirkt hat.
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Das auf dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) beruhende Fairneßgebot verpflichtet den Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, daß das Prüfungsverfahren - im Rahmen der gegebenen Prüfungs vorschriften - auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt (vgl. BVerwGE 55, 355 [358 ff.]; Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126; Beschluß vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 174 = DÖV 1983, 817).

    Anders als bei einer mündlichen Prüfung ist eine derartige Einwirkung auf den Prüfungsablauf bei "unfairen" Randbemerkungen an einer schriftlichen Prüfungsarbeit, in die der Prüfling vor Abschluß der Prüfung keine Einsicht erhält (vgl. § 26 der hamburgischen Juristenausbildungsordnung [JAO] vom 10. Juli 1972, HmbGVBl. S. 133), von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Februar 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Maßgeblich ist vielmehr, ob in der gegebenen Situation und angesichts der Vorgeschichte sein Erscheinen im Prüfungsraum auch bei objektiver Betrachtung aus der Sicht eines verständigen Prüflings eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsbildes des Klägers hätte zur Folge haben können (stRspr, siehe etwa Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - NVwZ 1993, 677, 679; Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126; siehe auch Art. 46 BayVwVfG , § 46 VwVfG ).
  • FG München, 07.12.2016 - 4 K 1091/15

    Bundesfinanzhof, Überdenkungsverfahren, Prüferverhalten, Beweisaufnahme, Klägers

    Diese Rechtsverletzung begründet zumindest dann die Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich ein solches Fehlverhalten als "leistungsverfälschende psychische Belastung" auf den Prüfling und seine Leistungen negativ ausgewirkt hat (BVerwG Beschluss vom 29. Februar 1980, 7 B 12/80, juris).
  • BVerwG, 11.05.1983 - 7 B 85.82

    Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 der Verordnung der baden-württembergischen

    Das auf dem Grundsatz der Chancengleichheit (§ 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) beruhende Fairnessgebot (vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 -, Buchholz a.a.O. Nr. 126, m.w.N.) richtet sich an den Prüfer.
  • VG Saarlouis, 03.03.2015 - 1 K 2029/13

    Verstoß gegen das Fairnessgebot bei Verwendung eines Smartphones durch einen

    BVerwG, Beschluss vom 29.02.1980 - 7 B 12/80 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203; VGH Hessen, Urteil vom 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 -, juris.
  • BVerwG, 07.02.1983 - 7 CB 96.81

    Auslegung einer vergebenen Note als Anwendung einer alten Studienordnung mit

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126 ausgeführt hat, versteht es sich von selbst, daß Umstände, die die Befangenheit eines Prüfers begründen, zu einem Verfahrensmangel unabhängig vom jeweiligen Stadium der Prüfung führen.
  • VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 3246/20
    Das Gebot der Fairness verpflichtet die Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, dass das Prüfungsverfahren auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt, um zu vermeiden, dass der Prüfling durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt wird, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.02.1980 - 7 B 12.80 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57.83 -, BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203; Hess. VGH, Urteil vom 07.01.1988 - 3 UE 1600/87 -, juris.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 100.84

    Beurteilungsspielraum des Prüfers hinsichtlich der Bedeutsamkeit einer

    Das auf dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) beruhende Fairneßgebot verpflichtet den Prüfer, darauf Bedacht zu nehmen, daß das Prüfungsverfahren - im Rahmen der gegebenen Prüfungsvorschriften - auch hinsichtlich des Stils der Prüfung und der Umgangsformen der Beteiligten einen einwandfreien Verlauf nimmt (BVerwGE 55, 355 [358 ff.]; Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 126; Beschluß vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 174 = DÖV 1983, 817).
  • BVerwG, 09.02.1987 - 7 B 5.87

    Erteilung des Abschlußzeugnisses für erste jurstische StaatsprUfung auch ohne

    Dasselbe gilt, soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Senatsentscheidungen vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - (BVerwGE 55, 355 = Buchholz a.a.O. Nr. 90) und vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - (Buchholz a.a.O. Nr. 126) geltend macht.
  • BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 24.82

    Rüge eines Verstoßes gegen Landeshochschulrecht und Prüfungsordnungsrecht -

    Daß der Prüfling einen auf Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3 GG beruhenden Anspruch auf ein faires Prüfungsverfahren hat, ist durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (vgl. Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 50.75 - und Beschluß vom 29. Februar 1980 - BVerwG 7 B 12.80 - in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 90 und 126).
  • VG Köln, 25.04.2023 - 6 K 6382/21
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